Gelten Insekten (wie Wespen und Hornissen) rechtlich als Tiere oder als Sachen?

Um ihrer Eigenart Rechnung zu tragen, wurden sämtliche Tierarten, also auch Wirbellose wie die Insekten, zivilrechtlich dem bisherigen Objektstatus (Sachen) enthoben (durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1. April 2003). Ebenso sind sämtliche Tierarten in ihrer Würde geschützt (Würde der Kreatur als allgemeingültiges Verfassungsprinzip gemäss Art. 120 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV)). Allerdings wurde ihnen kein neuer Status zugewiesen, sodass sie nun gewissermassen “in der Luft hängen”. Sie sind weder Mensch noch Sache, gemäss Art. 641a Abs. 2 ZGB finden jedoch die Sachbestimmungen auch auf Tiere Anwendung, soweit keine besonderen Regelungen für Tiere getroffen wurden.

Quelle: Tier im Recht – www.tierimrecht.org